Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 10. September 2026
Nur für Unternehmen. Diese Bedingungen und das gesamte Angebot dieser Website richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Alle Preisangaben verstehen sich netto.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der Personalgewinnung und der damit verbundenen Werbe-, Aufbau- und Betreuungsleistungen zwischen der
Automatisierung mit System LLC
30 N Gould St Ste R
Sheridan, WY 82801
Vereinigte Staaten von Amerika
Rechtsform: Limited Liability Company (LLC)
Vertretungsberechtigte: Hannah Danho, Inhaberin & CEO
Register: Wyoming Secretary of State, Filing ID 2025-001654233
E-Mail: info@kai-systems.io
nachfolgend „Auftragnehmer", und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Der Auftragnehmer tritt im deutschsprachigen Raum unter der Geschäftsbezeichnung K.A.I. Systems auf. Verträge über die auf dieser Website dargestellten Leistungen kommen ausschließlich mit dem Auftragnehmer zustande.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere ein unterzeichnetes Angebot, gehen diesen AGB vor. Soweit ein Angebot keine Regelung enthält, gelten diese AGB ergänzend.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der digitalen Personalgewinnung. Dazu gehören je nach vereinbartem Paket insbesondere der Aufbau und der Betrieb einer Bewerbungsstrecke, die Konzeption, Erstellung und Betreuung von Werbekampagnen in sozialen Netzwerken und Suchmaschinen, die Aufbereitung von Bild- und Videomaterial, die automatisierte Weiterleitung eingehender Bewerbungen sowie die laufende Auswertung und Optimierung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Paket und dem jeweiligen Angebot. Die Pakete Start und Komplett unterscheiden sich im Umfang der Aufbauleistung; die Leistungsinhalte sind auf der Startseite und im Angebot beschrieben.
(3) Die Preise gelten je Standort des Auftraggebers. Ein Standort ist der Arbeitsort, für den Personal gesucht wird. Für jeden weiteren Standort ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
(4) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB), soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist. Abweichend hiervon gelten für die in § 8 geregelten Garantien die dort genannten Rechtsfolgen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer, Dienstleister, Plattformbetreiber) einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellungen auf dieser Website sind kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot in Textform übermittelt und der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt oder unterzeichnet. Die Annahme kann auch durch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail erfolgen.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher:
- die Benennung einer festen Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis,
- die Bereitstellung aller für die Kampagne erforderlichen Informationen zum Betrieb, zu den offenen Stellen und zu den Anforderungen,
- im Paket Start die Bereitstellung von Foto- und Videomaterial aus dem Betrieb in verwertbarer Qualität,
- im Paket Komplett die Ermöglichung des vereinbarten Drehtages, einschließlich Zugang zum Betrieb und Verfügbarkeit der beteiligten Personen,
- die Einrichtung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Zugänge zu Werbekonten, Unternehmensseiten und sonstigen Plattformen,
- die Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets nach § 5,
- die zeitnahe Rückmeldung auf Freigabeanfragen, in der Regel innerhalb von drei Werktagen,
- die eigenverantwortliche und zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Qualität nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Ansprüche aus den Garantien nach § 8 bestehen in diesem Fall nicht, soweit die Zielverfehlung hierauf beruht.
(3) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Logos, Fotos, Videos, Namen, Abbildungen von Personen) über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Für Abbildungen von Mitarbeitenden liegt die Einholung der erforderlichen Einwilligungen beim Auftraggeber.
§ 5 Werbebudget
(1) Das Werbebudget für Anzeigenschaltungen ist nicht in den Preisen des Auftragnehmers enthalten. Es wird vom Auftraggeber unmittelbar an die jeweiligen Plattformbetreiber gezahlt und bleibt vollständig in seiner Kontrolle.
(2) Der Auftragnehmer empfiehlt ein Budget von mindestens 50 € pro Tag und Standort. Unterschreitet der Auftraggeber die im Angebot vereinbarte Budget-Untergrenze, entfallen Ansprüche aus den Garantien nach § 8, soweit die Zielverfehlung hierauf beruht.
(3) Werbekonten und die darin erzeugten Daten verbleiben beim Auftraggeber.
§ 6 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sie besteht aus einer einmaligen Aufbaupauschale je Standort und einer monatlichen Vergütung für die laufende Betreuung je Standort.
(2) Alle Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist in den Vereinigten Staaten ansässig und verfügt über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG. Bei Leistungen an Unternehmer im Inland erfolgt die Abrechnung nach § 13b UStG im Reverse-Charge-Verfahren; die Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger.
(3) Die Aufbaupauschale ist mit Vertragsschluss fällig. Die monatliche Vergütung ist im Voraus zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
(4) Als Zahlungsarten stehen PayPal, Kreditkarte und Klarna zur Verfügung. Andere Zahlungsarten, insbesondere SEPA-Lastschrift, werden nicht angeboten.
(5) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Ansprüche aus den Garantien nach § 8 ruhen für die Dauer der Aussetzung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die laufende Betreuung beginnt mit dem im Angebot vereinbarten Datum und hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Fristsetzung wesentliche Mitwirkungspflichten nach § 4 verletzt oder mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät.
(4) Die einmalige Aufbaupauschale wird bei einer Kündigung nicht anteilig erstattet, soweit die Aufbauleistung bereits erbracht wurde.
(5) Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch die im Rahmen des Vertrags entstandenen Bewerberdaten in einem gängigen Format und löscht anschließend die bei ihm verbliebenen Kopien, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Garantien
Der Auftragnehmer gibt die folgenden Garantien. Sie sind Leistungsversprechen mit dem hier ausdrücklich geregelten Inhalt und der hier ausdrücklich geregelten Rechtsfolge.
Aufbau-Garantie
(1) Der Auftragnehmer stellt das vereinbarte System innerhalb von 14 Tagen ab Vorliegen sämtlicher Mitwirkungsleistungen nach § 4 betriebsbereit („live"). Ist das System nach Ablauf dieser Frist nicht betriebsbereit, arbeitet der Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung weiter, bis es betriebsbereit ist.
Bewerber-Garantie
(2) Gehen dem Auftraggeber innerhalb der ersten 30 Tage nach Livegang der Kampagne keine qualifizierten Bewerbungen zu, arbeitet der Auftragnehmer ohne zusätzliche monatliche Vergütung weiter, bis qualifizierte Bewerbungen zugehen.
(3) Als qualifizierte Bewerbung gilt eine über die eingerichtete Bewerbungsstrecke eingegangene Bewerbung, die die im Angebot festgelegten Mindestkriterien erfüllt und vollständige Kontaktdaten enthält. Die Mindestkriterien werden vor Kampagnenstart gemeinsam festgelegt und in Textform dokumentiert.
Voraussetzungen und Grenzen
(4) Ansprüche aus den Garantien nach Absatz 1 und 2 bestehen nicht, soweit die Zielverfehlung darauf beruht, dass
- der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nach § 4 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Qualität erfüllt hat,
- das vereinbarte Werbebudget nach § 5 unterschritten wurde,
- der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug war,
- der Auftraggeber Kampagnen, Anzeigen oder Bewerbungsstrecken eigenmächtig verändert, pausiert oder abgeschaltet hat,
- Plattformbetreiber Werbekonten oder Anzeigen des Auftraggebers aus Gründen sperren, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(5) Die Rechtsfolge der Garantien ist auf die kostenlose Fortsetzung der Arbeit nach Absatz 1 beziehungsweise Absatz 2 beschränkt. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Rückzahlung, Minderung oder Schadensersatz wird durch die Garantien nicht begründet. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben davon unberührt.
§ 9 Keine Garantie auf Einstellungen
(1) Der Auftragnehmer schuldet qualifizierte Bewerbungen nach Maßgabe des § 8, nicht den Abschluss von Arbeitsverträgen.
(2) Die Auswahl und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern liegt allein beim Auftraggeber. Ob eine Bewerberin oder ein Bewerber ein Angebot annimmt, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung und keine Arbeitsvermittlung im Sinne des SGB III. Ein Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Person zustande. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung arbeits-, sozialversicherungs- und gleichbehandlungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, allein verantwortlich.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) An den vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags erstellten Werbemitteln (Anzeigen, Videos, Grafiken, Texte, Bewerberseiten) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen Zwecke der Personalgewinnung und Außendarstellung.
(2) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Weiterveräußerung an Dritte sowie die Nutzung außerhalb des eigenen Betriebs bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
(3) Rohmaterial, Projektdateien, Vorlagen, Automatisierungen und die technische Struktur der eingesetzten Systeme verbleiben beim Auftragnehmer, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(4) Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte bleiben in seinem Eigentum. Er räumt dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit das Recht ein, sie für die vereinbarten Leistungen zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
§ 11 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist der Auftraggeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB im Umfang seiner Regelungen vor.
(3) Die Datenhoheit über Bewerber- und Kundendaten liegt beim Auftraggeber. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 13 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens und des Logos sowie unter Angabe der erzielten Ergebnisse als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
(2) Der Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für die Zukunft. Bereits veröffentlichte Referenzen werden nach Widerspruch in angemessener Frist entfernt.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Kampagnen, für Entscheidungen von Bewerberinnen und Bewerbern, für Änderungen der Nutzungsbedingungen, Algorithmen oder Preise der eingesetzten Plattformen sowie für Sperrungen von Konten oder Anzeigen durch Plattformbetreiber, die er nicht zu vertreten hat.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dazu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Netzausfälle, großflächige Störungen der eingesetzten Plattformen sowie Arbeitskämpfe. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
§ 16 Vertragsübertragung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes von Kai Schneuing geführtes Unternehmen zu übertragen. Der Auftraggeber stimmt dem bereits jetzt zu. An Leistung, Preisen, Laufzeit und Ansprechpartner ändert sich dadurch nichts. Der Auftraggeber wird über die Übertragung in Textform informiert.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Auftragnehmer kann diese AGB mit Wirkung für laufende Verträge ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Osnabrück, Bundesrepublik Deutschland. Die Vereinbarung erfolgt auf Grundlage von § 38 Abs. 2 ZPO, da der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Auftragnehmer ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.